Yasni verlinkt Pornoseiten
Die im Jahr 2007 gegründete Personensuchmaschine Yasni sorgt neben den datenschutzrechtlichen Bedenken, die an anderen Stellen bereits zu hauf geäußert wurden zur Zeit für Aufsehen.
Das ganze nahm seinen Lauf, als im Abakusforum darüber geschrieben wurde, dass bestimmte Namen in der robots.txt Datei der Suchmaschine Yasni auftauchen. In dieser Datei kann mann einer Suchmaschine Anweisungen geben, welche Verzeichnisse durchsucht werden dürfen und welche nicht. Ich habe mir daraufhin die Datei einmal angesehen und fand den Namen Volker Bellendorf ganz unten am Ende der Datei. Volker war zunächst auch nicht klar, weshalb sein Name dort auftaucht.
Was Volker Bellendorf und wahrscheinlich vielen anderen bereits aufgefallen ist, dass Yasni aus den Suchergebnissen zu Namensabfragen eigene Webseiten erstellt. Diese werden dann wieder in den Googleindex zurückgeliefert. Für eine Suchmaschine ein recht “ungewöhnliches” Vorgehen. Mittlerweile ist Yasni mit etwa 10 Millionen Webseiten im Google Index.
Das Problem dabei ist, dass Yasni mit den Texten aus fremden Webseiten eigene Webseiten erstellt, was meiner Meinung nach klar gegen das Urheberrecht verstößt. Es werden sogar Bilder von Personen in die eigenen Webseiten übernommen. Yasni argumentiert jedoch, dass es sich um eine Suchmaschine handele und die dürfe Daten in Ihrem Cache speichern. Das ist sicherlich so auch in Ordnung, zumindest was die Ausgabe von Suchergebnisseiten angeht. Um diese geht es hier im konkreten Fall allerdings nicht, es geht hier um die von Yasni selbst erstellten Seiten, wie z.B. diese hier: yasni.de/person/augustin/sven/sven-augustin.htm. Und mit diesen Seiten tritt Yasni eben nicht als Suchmaschinenanbieter auf.
Der Webseitenbetreiber ist für den Inhalt der von ihm erstellten Webseiten selbst verantworlich. Ob es nun um Urheberrechtsverstöße geht, Verstöße gegen den Datenschutz oder aber wie ich mittlerweile sogar feststellen musste um die Verbreitung von Pornografie ohne Altersverifikation.
Hier nur einmal ein Beispiel von vielen Seiten die Yasni für seine Nutzer bereithält:
yasni.de/person/augustin/sven/sven-augustin.htm
Die Seite ist absichtlich nicht aktiv verlinkt. Deutlich wird jedoch, dass wirklich jeder davon betroffen sein kann. Sven Augustin ist ein ganz normaler Name. Nun hat sich jemand den Spaß gemacht, diesen Namen für ein Post auf einer Pornoseite zu nutzen und so landet die Seite auch bei Yasni, nicht nur in deren Cache, nein, die erzeugen gleich eine ganze Seite. Zugegeben, es ist wirklich eine von den harmloseren Seiten, ich habe da schon schlimmere über Yasni gefunden.
Natürlich habe ich mich auch gefragt, warum eine Suchmaschine eigene Webseiten erstellt. Man findet ja auch keine Yahoo Seiten im Google Index und umgekehrt. Für mich kommt da nur eine Antwort in Frage: Gewinnerzielung. Yasni erzielt momentan Umsätze über Werbeinblendungen. Es wird zur Zeit für die Firma Plus geworben und für eine Singlebörse. In der Regel optimiert niemand seine Webseite auf den eigenen Namen, Yasni hingegen macht das schon. So kommt es dazu, dass Yasni mit der für den jeweiligen Namen optimierten Webseite auf dem ersten Platz bei Google landet. Google hat einen Marktanteil von etwa 90% in Deutschland. Wer Yasni noch nicht kennt und nach einer anderen Person oder nach sich selbst sucht, landet in vielen Fällen sofort bei Yasni. Die Zugriffszahlen bei Yasni steigen also und folglich auch die Werbeeinnahmen.
Ich hatte bereits in dem Forum von Ecombase ein Beispiel gepostet, die Antwort eines anderen Users war:
“wir haben NOCH VIEL SCHLIMMERES gefunden
ich würde mich selber strafbar machen wenn ich diese ergebnisse hier posten würde (laut meinem anwalt)”
Quelle: http://www.ecombase.de/forum/index.php?showtopic=19839&st=30
Was auch immer die dort gefunden haben, ich möchte es ehrlich gesagt gar nicht wissen.
Ein “das läuft alles automatisch bei uns, wenden Sie sich an die Quelle, wenn die Daten nicht mehr bei Yasni erscheinen sollen ” dürfte ein Richter vermutlich nicht gelten lassen.
Es gibt gewisse Spielregeln, an die sich jeder Webseitenbetreiber zu halten hat. Hier sind einfach Grenzen überschritten worden.
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