Neues zur Abwrackprämie bzw. Umweltprämie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, kurz Bundeswirtschaftsministerium hat Einzelheiten zur neuen Abwrackprämie, die jetzt Umweltprämie heißt veröffentlicht.
Hier die Fakten:
Die Mittel sind begrenzt
Das Gesamtvolumen das die Bundesregierung für die Abwrackprämie zur Verfügung stellt beläuft sich auf 1,5 Milliarden Euro. Rein rechnerisch würden damit 600.000 Neuwagenkäufer eine Prämie bekommen können, allerdings sind die administrativen Kosten, also die Kosten die zur Verwaltung notwendig werden in den 1,5 Milliarden Euro bereits enthalten. Es werden also weit weniger als 600.000 Neuwagenkäufer die Prämie bekommen können. Sind die zur Verfügung gestellten Mittel verbraucht, wird keine Prämie mehr ausbezahlt. Wer nicht leer ausgehen möchte, sollte sich also zeitig zum Neukauf entscheiden. “Experten” gehen davon aus, dass aufgrund der Prämie etwa 300.000 Fahrzeuge mehr verkauft werden, aber das sind auch nur Schätzungen. Im Blog von Bafoeg aktuell ist man offenbar der Meinung, dass die 1,5 Milliarden EUR nicht reichen könnten.
Wie alt muss das alte Fahrzeug sein?
- Die Erstzulassung des alten Fahrzeuges muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben
- Das Auto muss mindestens ein Jahr auf den Anspruchsberechtigten zugelassen sein.
Welche Voraussetzungen sind mit dem neuen Auto zu erfüllen?
- Das neue Auto muss nach dem 14.01.2009 gekauft und zugelassen sein.
- Die Laufzeit ist auf den 31.12.2009 begrenzt.
- Das Fahrzeug muss mindestens die EURO 4 Abgasnorm erfüllen.
- Es muss die gleiche Person in den Fahzeugpapieren stehen, wie im Altfahrzeug.
Gibt es die Prämie auch für Jahreswagen?
Ja, aber hier ist genau auf die Definition von Jahreswagen zu achten. Das Gesetz sieht vor, dass der Kauf von Fahrzeugen die längsten 1 Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz.-Händler oder Hersteller zugelassen war. Gemeint sind damit also Vorführwagen oder Tageszulassungen. Für Fahrzeuge aus privater Hand oder Fahrzeuge von ausländischen Händlern gibt es die Prämie also nicht.
Bekommen Firmen auch die Prämie?
Die Prämie ist auf natürliche Personen beschränkt, das heißt eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) oder Personengesellschaft (KG, OHG, GbR) als Fahrzeuginhaber wird keine Umweltprämie bekommen. Als Einzelunternehmer hat man hingegen wohl Glück, vielleicht fällt die Ungleichbehandlung im Gesetzgebungsverfahren noch auf.
Wie weise ich die Verschrottung des Altfahrzeuges nach?
Die Verschrottung darf nur durch anerkannte Demontagebetriebe gem. Altfahrzeugeverodnung durchgeführt werden und wird von diesen durch einen so genannten Verschrottungsnachweis bescheinigt.
Wer zahlt die Prämie aus, wo ist der Antrag zu stellen?
Die Prämie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. Der Antragsteller kann damit aber auch seinen Fahrzeughändler beauftragen, was vermutlich wohl der Regelfall sein dürfte.
Kommentare
9 Kommentare zu “Neues zur Abwrackprämie bzw. Umweltprämie”
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Nach der wohl verkürzten Def. wäre ein Jahrewagen auch einer, der unter anderen Vorbesitzern _auch_ einen Händler bzw. Hersteller für unter ein Jahr aufweisen kann. Stimmt doch aber wohl so nicht ?
Außerdem frage ich mich ernsthaft, ob denn nicht trotzdem (EU-)Importe als NEUwagen hier auch ausgeschlossen wären. Diese wären ja wohl noch auf niemanden zugelassen, oder irre ich mich da ?
Die ganze Zeit ist die Rede von einem “Antrag”.
Wo gibt es den und wie komme ich da ran?
Oder reicht ein formloser Antrag aus?
Wenn Jahreswagen gemeint sind, dann ist die höchste Erstzulassung am 14. Januar 2008 erfolgt?
Markus
@MW: Ja, wenn man den Wortlaut des BMWi nimmt, wäre das möglich. Ich denke das Gesetz ist dann aber so ausformuliert, dass der Händler bzw. Hersteller der bisher einzige Eigentümer des Fahrzeuges waren. Mit der Umweltprämie will man ja schließlich die Autoindustrie unterstützen. Aber warten wir es ab, als Gesetz wird das ganze ja in Kürze im Bundestag gelesen.
@Markus: Die Anträge wird es beim BAFA geben, allerdings erst in den nächsten Tagen/Wochen. Mit der Erszusallsung vor dem 14.01.2008 liegt du wahrscheinlich richtig.
[...] bereits berichtet können mit dem Programm keine 600.000 Fahrzeuge gefördert werden, das Kraftfahrtbundesamt teilte jedoch mit, dass etwa 16 Millionen Fahrzeuge die [...]
[...] bekannt gegeben, dass die Abwrackprämie nicht nur beim Kauf von Neuwagen und Jahreswagen, sondern ebenso für das Leasing von Neufahrzeugen erhältlich ist. Diese Nachricht dürfte sehr viele Autofahrer ansprechen, [...]
wo bekommne ich eine antrag auf die abwrackprämie?
mfg
margot girke
Wie lange muss das neue Auto dann auf den Käufer gemeldet sein? Gibt es da auch Mindestlaufzeiten?
bekomme ich die Abwrackprämie auch wenn ich Harz IV beziehe. Die Meinungen gehen diesbezüglich ganz schön auseinander, aber der überwiegende Teil sagt nein.
Was stimmt nun.
Vielen Dank
Die Umweltprämie ist nichts anderes als ein Wirtschftembargo für billige Gebrauchtwagen. Oder anders gesagt, ein Hungertot-Förder-Programm für die 3.Welt