Neues zur Abwrackprämie bzw. Umweltprämie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, kurz Bundeswirtschaftsministerium hat Einzelheiten zur neuen Abwrackprämie, die jetzt Umweltprämie heißt veröffentlicht.

Hier die Fakten:

Die Mittel sind begrenzt

Das Gesamtvolumen das die Bundesregierung für die Abwrackprämie zur Verfügung stellt beläuft sich auf 1,5 Milliarden Euro. Rein rechnerisch würden damit 600.000 Neuwagenkäufer eine Prämie bekommen können, allerdings  sind die administrativen Kosten, also die Kosten die zur Verwaltung notwendig werden in den 1,5 Milliarden Euro bereits enthalten. Es werden also weit weniger als 600.000 Neuwagenkäufer die Prämie bekommen können. Sind die zur Verfügung gestellten Mittel verbraucht, wird keine Prämie mehr ausbezahlt. Wer nicht leer ausgehen möchte, sollte sich also zeitig zum Neukauf entscheiden. “Experten” gehen davon aus, dass aufgrund der Prämie etwa 300.000 Fahrzeuge mehr verkauft werden, aber das sind auch nur Schätzungen. Im Blog von Bafoeg aktuell ist man offenbar der Meinung, dass die 1,5 Milliarden EUR nicht reichen könnten.

Wie alt muss das alte Fahrzeug sein?

Welche Voraussetzungen sind mit dem neuen Auto zu erfüllen?

Gibt es die Prämie auch für Jahreswagen?

Ja, aber hier ist genau auf die Definition von Jahreswagen zu achten. Das Gesetz sieht vor, dass der Kauf von Fahrzeugen die längsten 1 Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz.-Händler oder Hersteller zugelassen war. Gemeint sind damit also Vorführwagen oder Tageszulassungen. Für Fahrzeuge aus privater Hand oder Fahrzeuge von ausländischen Händlern gibt es die Prämie also nicht.

Bekommen Firmen auch die Prämie?

Die Prämie ist auf natürliche Personen beschränkt, das heißt eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) oder Personengesellschaft (KG, OHG, GbR) als Fahrzeuginhaber wird keine Umweltprämie bekommen. Als Einzelunternehmer hat man hingegen wohl Glück, vielleicht fällt die Ungleichbehandlung im Gesetzgebungsverfahren noch auf.

Wie weise ich die Verschrottung des Altfahrzeuges nach?

Die Verschrottung darf nur durch anerkannte Demontagebetriebe gem. Altfahrzeugeverodnung durchgeführt werden und wird von diesen durch einen so genannten Verschrottungsnachweis bescheinigt.

Wer zahlt die Prämie aus, wo ist der Antrag zu stellen?

Die Prämie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. Der Antragsteller kann damit aber auch seinen Fahrzeughändler beauftragen, was vermutlich wohl der Regelfall sein dürfte.

Kommentare

9 Kommentare zu “Neues zur Abwrackprämie bzw. Umweltprämie”

  1. MW am Januar 16th, 2009 22:36

    Nach der wohl verkürzten Def. wäre ein Jahrewagen auch einer, der unter anderen Vorbesitzern _auch_ einen Händler bzw. Hersteller für unter ein Jahr aufweisen kann. Stimmt doch aber wohl so nicht ?
    Außerdem frage ich mich ernsthaft, ob denn nicht trotzdem (EU-)Importe als NEUwagen hier auch ausgeschlossen wären. Diese wären ja wohl noch auf niemanden zugelassen, oder irre ich mich da ?

  2. Markus am Januar 17th, 2009 01:52

    Die ganze Zeit ist die Rede von einem “Antrag”.
    Wo gibt es den und wie komme ich da ran?
    Oder reicht ein formloser Antrag aus?

    Wenn Jahreswagen gemeint sind, dann ist die höchste Erstzulassung am 14. Januar 2008 erfolgt?

    Markus

  3. Dennis am Januar 17th, 2009 07:18

    @MW: Ja, wenn man den Wortlaut des BMWi nimmt, wäre das möglich. Ich denke das Gesetz ist dann aber so ausformuliert, dass der Händler bzw. Hersteller der bisher einzige Eigentümer des Fahrzeuges waren. Mit der Umweltprämie will man ja schließlich die Autoindustrie unterstützen. Aber warten wir es ab, als Gesetz wird das ganze ja in Kürze im Bundestag gelesen.

    @Markus: Die Anträge wird es beim BAFA geben, allerdings erst in den nächsten Tagen/Wochen. Mit der Erszusallsung vor dem 14.01.2008 liegt du wahrscheinlich richtig.

  4. Download Antrag auf Abwrackprämie erst ab 27.01.2009 möglich | Cashbooster Blog am Januar 20th, 2009 16:02

    [...] bereits berichtet können mit dem Programm keine 600.000 Fahrzeuge gefördert werden, das Kraftfahrtbundesamt teilte jedoch mit, dass etwa 16 Millionen Fahrzeuge die [...]

  5. Auch bei Neuwagen Leasing gilt die Abwrackprämie am Januar 29th, 2009 22:15

    [...] bekannt gegeben, dass die Abwrackprämie nicht nur beim Kauf von Neuwagen und Jahreswagen, sondern ebenso für das Leasing von Neufahrzeugen erhältlich ist. Diese Nachricht dürfte sehr viele Autofahrer ansprechen, [...]

  6. Girke am Januar 30th, 2009 09:54

    wo bekommne ich eine antrag auf die abwrackprämie?
    mfg
    margot girke

  7. R. Behrens am Februar 3rd, 2009 15:54

    Wie lange muss das neue Auto dann auf den Käufer gemeldet sein? Gibt es da auch Mindestlaufzeiten?

  8. M. Schuster am April 29th, 2009 10:12

    bekomme ich die Abwrackprämie auch wenn ich Harz IV beziehe. Die Meinungen gehen diesbezüglich ganz schön auseinander, aber der überwiegende Teil sagt nein.
    Was stimmt nun.
    Vielen Dank

  9. Dirl am August 7th, 2009 06:29

    Die Umweltprämie ist nichts anderes als ein Wirtschftembargo für billige Gebrauchtwagen. Oder anders gesagt, ein Hungertot-Förder-Programm für die 3.Welt

Schreibe einen Kommentar




Werbung Anfang Werbung Ende