Umweltprämie / Abwrackprämie / Antrag, Förderrichtlinie mit einigen Unklarheiten
Mittlwerweile wurde die Förderrichtlinie von der Bafa veröffentlicht, ein Link zum Download ist hier zu finden.
In der Richtlinie finden sich einige Klarstellungen. Einen Prämienanspruch haben nur Privatpersonen, das heißt, die Zulassung auf eine Firma ist nicht förderfähig. Bei einem Einzelunternehmen ist der Unterschied für die Bafa sicherlich nicht zu erkennen, so dass vermutlich auch eine Auszahlung für zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens gehörende Fahrzeuge eine Prämie bekommen könnten. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung durch das Finanzamt dürfte dies aber bemerkt werden.
Offenbar ist auch der Erwerb von Fahrzeugen die Werksangehörigen eines Automobilkonzerns möglich, die Richtlinie 4.3 hierzu lautet:
- Das Fahrzeug
- muss zum ersten Mal zugelassen sein
- oder
- darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
- Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Als Nachweis hierfür muß der Hersteller bescheinigen, dass der Erstbesitzer ein Werksangehöriger ist.
In der Richtlinie finden sich im Gegensatz zu den bisherigen Aussagen der Bundesregierung allerdings auch einige Unklarheiten.
Absatz 4.3 der Richtlinie
Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller/die Antragstellerin zugelassen sein.
Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge
In den letzten Tagen war zu hören, dass die Umweltprämie auch für Leasingfahrzeuge in Anspruch genommen werden kann. Leasingfahrzeuge werden aber immer auf die Leasinggesellschaft zugelassen. Insofern ist bei der genauen Anwendung der Richtlinie keine Förderung für Leasingfahrzeige möglich.
Die Förderung ist übrigens nicht personengebunden, dass heißt beim Erfüllen der Voraussetzungen (Verschrottung und Neukauf) kann man die Prämie auch mehrfach bekommen.
Der Antrag auf Umweltprämie ist spätestens bis zum 31.01.2010 zu stellen, die Verschrottung und Neuzulassung muß aber bis zum 31.12.2009 erfolgt sein.
Es ist zwingend das Antragsformular zu verwenden
Kommentare
16 Kommentare zu “Umweltprämie / Abwrackprämie / Antrag, Förderrichtlinie mit einigen Unklarheiten”
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Wie soll das denn bitte funktionieren? Wer sich das Antragsformular mal anschaut wird es merken – man benötigt den Verschrottungsnachweis und den Nachweis über den Kauf eines Neu-/Jahreswagen gem. der Bestimmungen.
Daß hiesse für mich:
1. Wagen verschrotten (lassen)
in der Zwischenzeit laufe ich zu Fuß ??
2. Neuwagen kaufen
brav den Antrag stellen und warten ….. zzZZZ !
3. In die Röhre schauen weil ich die Prämie aus irgendeinem Grund doch nicht bekomme !! Ich plane doch beim Kauf des Neuwagens die 2500 Euronen ein – wo ist denn sonst der Anreiz ??
In den meisten Fällen wird das direkt sicherlich über den Autohändler abgewickelt. Dafür gibt es den Absatz 6.2 der Förderrichtlinie:
Wer das Fahrzeug allerdings von einem Werksangehörigen kauft, muß die 2.500 EUR irgendwie finanzieren.
Ein Restrisiko, dass das vorgesehene Volumen von 1,5 Milliarden Euro bereits ausgeschöpft ist bleibt allerdings immer. Ich denke man sollte mit seiner Entscheidung nicht zu lange warten, sonst wird das Auto 2.500 EUR teurer als geplant.
Naja – bei einem Kaufpreis von 10.000 Euro ist das Risiko mal locker bei 25% !!
Ohne die Prämie ist das ganze für mich doch nicht interessant – warum nicht erst der Antrag, dann Geld, dann neues Auto ? Der Rest sind doch nur Formalien und können nachgereicht werden. Im Ernstfall holt sich der Staat das Geld doch sowieso mit all seiner hoheitlichen Gewalt vom “Nichtberechtigten” zurück.
Zum Thema 1,5 Mrd. Euro: Die Rechenkünstler versuchen uns ja immer vorzumachen, daß mit diesem Etat 600.000 Fahrzeuge gefördert werden können !! Weit gefehlt – die ganzen administrativen Kosten müssen davon auch noch gedeckt sein. Da möcht ich doch mal wissen, wieviele Autos da letztenendes wirklich vergünstigt zum Bürger kommen !?!?!
Hab mal eine Frage.
Überlege mir aufgrund der Umweltprämie einen Neuwagen (Fiesta) bei Ford über meinen Vater der da Werksangehöriger ist zu bestellen (Vorteil: gibt zusätzlich Prozente auf Neuwagen). Auf der Rechnung, die ich dann auch bei der Bafa einreichen muss würde der Name meines Vaters stehen. Der alte Wagen ist auf mich zugelassen und der neue wird dann auch auf mich zugelassen.
Also steht auf allen Belegen die ich einreichen muss mein Name bis auf die Rechnung.
Würde ich die Prämie bekommen falls sie nicht vorher verbraucht ist oder nicht?
Meiner Meinung nach schon bekommst du die Förderung , da in der Richtlinie auf die Zulassung abgestellt wird.
Bin endlich mal bei der Hotline durchgekommen. Die sagten mir auf der Rechnung muss definitiv auch mein Name stehen und ich muss auch mit unterschreiben, sonnst kriege ich die Prämie nicht. Daraufhin habe ich bei R&S Mobile angerufen und gefragt ob das möglich ist. Die sagten mir das das nicht Möglich ist, auf der Rechnung darf nur der Name des Werksangehörigen stehen, Weil die Ford Werke nacher die Rechnung an das Finanzamt weitergibt und den Geldwerten vorteil, den der Käufer hat, an das Finanzamt zahlt. Daraufhin hab ich nochmal versucht bei der Hotline durchzukommen und hab es auch geschaft. Diesmal hab ich gefragt ob ich mit meinem Vater ,der Werksangehöriger ist, dann einen Kaufvertrag machen kann wo ich dann drinnstehe und den Wagen von einem Werksangehörigen kaufe aber den Wagen direkt auf mich anmelde. Die Dame meinte das sei dann von Privat an Privat und der Bearbeiter würde meinen Antrag auf seite legen und nicht weiter bearbeiten.
Aber ich melde den Neuwagen doch nicht für einen Tag auf meinen Vater und und dann am nächsten Tag auf mich. Dann würde es ja gehen.
Muss dann auch noch 6 Wochen warten biss der Wagen da ist und ich die Prämie beantragen darf falls dann noch was im Topf ist.
Ist das nicht schon Glücksspiel?
Und für meinen Alten krieg ich jetzt auch nicht den eigentlichen wert auf dem Gebrauchsmarkt, weil die Preise bei Gebrauchten jetzt wegen der Prämie im Keller sind.
Hi,
laut BAFA-Homepage ist es jetzt auch möglich die Umweltprämie zu beantragen wenn die Rechnung auf eine andere Person ausgestellt ist. Also wie in deinem Fall Metin!
Gruß
Olli
Hi Olli,
habs grad gelesen, danke dir für die Info.
Das freut mich, jetzt muss ich nur noch warten bis mein Auto das Band verlässt und die Prämie nicht vorher alle ist.
Gruß
Metin
Hallo Olli,
das hatte ich letzte Woche auch in der Tageszeitung so gelesen, allerdings dann auf der BAFA Homepage rein gar nichts dazu gefunden. Lediglich Forderungen nach einer solchen Regelung wie hier habe ich gefnden. Kannst du mal einen Link nennen, wo du das auf der Bafa Seite gefunden hast?
Gruß Dennis
Hallo,
wie lange muss denn das Neufahrzeug auf mich angemeldet sein? In den Richtlinien ist da nichts zu finden. Ich such schon seit Tagen vergeblich nach einer Antwort.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Otto
Hi Dennis,
du musst auf die BAFA-Homepage gehen, dann unter FAQ (die wichtigen Fragen). Dort taucht die Frage ganz unten als letzte auf. Du musst sie anklicken dann sieht man die passende Antwort dazu. Hoffe ich konnte helfen
MfG
Olli
Hallo,
das stimmt schon, das die den letzten Eintrag in der FAQ geändert haben. zuvor stand in diesem expliziet das der Rechnungsname auch identisch sein muss. Diesen Satzt haben sie jetzt zwar raus genommen aber es steht doch nirgends das der Name ein anderer sein darf oder?
Ich noch mal,
sorry für den Beitrag drüber, hab die F5 Taste gedrückt und nun stehts in der FAQ auch drin
[...] zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen. Die von den Automobilverbänden geforderte Reservierung der Umweltprämie auf bestellte, aber noch nicht gelieferte Neufahrzeuge wird dabei nicht berücksichtigt und ist somit auch nicht möglich. Es kann also dazu [...]
Jop, leider keine Reservierung möglich.
Das heißt wenn ich mir jetzt bei Ford einen neuen Fiesta bestelle sagen die 6 Wochen Lieferzeit, aber aufgrund der hochen Nachfrage bei den Kleinwagen kann ich dafon ausgehen das es länger dauern wird. Und bei momentan um die 10.000 Anträge pro Tag kann ich sagen das ich die Prämie mit 100% sicherheit nicht bekommen werde.
Finde ich blöd.