Gleichbehandlungsgrundsatz beim DFB, Glückwunsch zur Europameisterschaft

Deutschland ist zum 7. mal Europameister im Frauenfußball und das sogar zum 5. Mal hintereinander, mein Glückwunsch.

Vor ein paar Tagen habe ich in der Zeitung gelesen, die Spielerinnen sollen für Ihren Erfolg vom DFB 12.000 EUR pro Person als Siegprämie für den Gewinn der Europameisterschaft bekommen. Eigentlich eine schöne Sache, aber im Vergleich zu den Männern ist das ein Witz. Bei den Männern wurde für die Europameisterschaft 2008 mit dem DFB eine Siegprämie von EUR 250.000 EUR ausgehandelt. Selbst für eine erfolgreiche WM Qualifikation werden pro Spieler und Sieg bis zu 20.000 EUR gezahlt. Von Gleichbehandlung hält man beim DFB offenbar nicht viel.

Nun gibt es in Deutschland zum einen  seit 1994 den Zusatz zu Artikel Art. 3 Abs. 2. Satz 2 GG in dem es heiß: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ und auf der anderen Seite das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz, durch das Ansprüche wegen eben einer solchen Ungleichbehandlung durchsetzbar geworden sind.

Wenn ich Spielerin in der Frauennationalmannschaft wäre, wurde ich beim DFB zumindest einmal ganz dezent anklopfen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar




Werbung Anfang Werbung Ende