Orderschecks bei der Postbank einlösen für die Postbank ein Problem

Offenbar setzt man bei der Postbank wenig geschulte Mitarbeiter ein, denn so viel Ahnungslosigkeit bei einem Standardvorgang wie einer banalen Scheckeinreichung habe ich noch nicht erlebt.

Ich habe einen Orderscheck bekommen, dass sind die mit dem roten Rand an der Seite. Diese dürfen nur von demjenigen eingelöst werden, der vorne auf dem Scheck genannt ist. Möchte man den Scheck jemanden weitergeben, so muß dieser anders als beim Verrechnungsscheck auf der Rückseite indossiert werden. Hierzu schreibt man auf der Rückseite an wen er weitergegeben werden soll und unterzeichnet. Eine Sonderform ist die bloße Unterzeichnung, dann wird es ein Blankoindossament, der Scheck kann dann von jedem der ihn besitzt eingereicht werden.

Bei meinem Scheck stimmte jedoch beides überein, so dass ich den Scheck Ende August eingeschickt hatte. Heute nach fast 2 Wochen lag er wieder in der Post mit einem kleinen Begleitschreiben. Der Scheck konnte nicht eingelöste werden, da auf der Rückseite die Unterschrift und der Firmenstempel fehle. Natürlich fehlen die, ich will ihn ja nicht weitergeben sondern einfach nur einlösen.

Ich habe dann die Hotline bemüht. Die Dame war natürlich auch der Meinung. dass der Scheck eine Unterschrift auf der Rückseite benötige. Als ich sie darauf hinwies, dass der Scheck dadurch von jedem eingelöst werden können und die Funktion damit ad absurdum geführt werde war sie felsenfest davon überzeugt, dass stehe so im Scheckgesetz. Den Paragrafen konnte sie mir auf Nachfrage nicht nennen “Wissen Sie wie dick das Scheckgesetz ist?”. Wußte ich natürlich, hatte ich mir vorher schon angesehen, sind genau 13 Seiten, darf man sich als Fachkraft also durchaus mit auskennen

Ich habe nun einen Beschwerdebrief geschrieben und den Scheck noch einmal eingereicht, natürlich ohne Indossament. Beim Heraussuchen eines neuen Giroauftrages ist mir dann doch glatt das Heftchen Postbank Giroaufträge Hinweise und Ausfüllmuster in die Hand gefallen. Ich zitiere mal:

Was bein Scheckeinzug zu beachten ist

…. Wenn Sie einen Orderscheck einreichen wollen und im Scheck nicht als Scheckempfänger genannt sind, müssen Sie auf der Rückseite des Schecks durch ein ordnungsgemäßes Indossament (formgebundene schriftliche Übertragungserklärung) bzw. eine ordnungsgemäße Indossamentkette legitimiert sein.

Wer sagt es den eigenen Mitarbeitern?

—-

Kleiner Nachtrag vom 15.09.2009: Mein Scheck ist nun seit dem 11.09.09 wieder bei der Postbank. Gutschrift Fehlanzeige. Ich kann die Postbank leider nicht weiterempfehlen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es immer weniger echte Filialen gibt.

Kommentare

5 Kommentare zu “Orderschecks bei der Postbank einlösen für die Postbank ein Problem”

  1. Stryx am Oktober 12th, 2009 01:58

    Das ist nicht korrekt.

    Bei der Weitergabe des Schecks müssen die Scheckrechte übertragen werden. Die Einreichung des Schecks zum Einzug oder zur Gutschrift gilt als Weitergabe. Bei einem Orderscheck erfolgt dies durch das Indossament.

    Wenn Max Mustermann das Blankoindossament (verständlicherweise) vermeiden möchte, muss er schreiben “Für mich an die Order der [Name der Bank, Ort] [Unterschrift Max Mustermann]“.

    Wenn Max Mustermann den Orderscheck persönlich zu seiner Bank bringt, kann er sich das Indossament sparen, weil die Bank nach Prüfung seiner Identität gemäß Abkommen zur Vereinfachung des Einzugs von Orderschecks das Indossament durch einen Stempelaufdruck ersetzt.

    Quelle: Wirtschaftslehre des Kreditwesens, Grill Perczynski, 30. Auflage, Stand 1. April 1996 (aber so viel wird sich im Scheckrecht seither nicht getan haben), Seite 134

  2. Dennis am Oktober 13th, 2009 21:26

    Asche auf mein Haupt:-) Genau so habe ich es gemacht, der Scheck ist auch umgehend gutgeschrieben worden und mein Konto habe ich auch nicht gekündigt.

  3. squarelotus am November 9th, 2010 16:56

    Wenn ich bei der Postbank einen Orderscheck einreiche, dann muss ich auf der Rueckseite
    mit meinem Namen unterschreiben. Fehlt meine
    Unterschrift, schickt die Postbank ihn Tage
    spaeter !! an mich zurueck.
    Anfang November habe ich wieder einen Orderscheck
    eingereicht, unterschrieben, versteht sich.
    Die Schecksumme erscheint einen oder zwei Tage
    spaeter auf meinem Postbank Girokonto.
    Leider dauert es noch mindestens eine
    Woche !!(mit etwas Glueck), bis ich dann endlich ueber das Geld verfuegen kann.
    Denn bei der Post gehts nicht so schnell – das
    gilt auch heute noch. Ich musste auch schon
    zwei Wochen !! warten, um ueber das Geld verfuegen
    zu koennen.

  4. Andis am Januar 3rd, 2011 00:51

    Hi!
    Dafür ist von Postbank zu Postbank eine Überweisung fast schon Echtzeit ;)

    Wenn alle Online-Händler Postbank und einen Digitalen Personalausweis hätten (mit dem man digital eine eMail unterzeichnen kann, mit Kartenleser mit Pineingabe und Display, so dass die eMail den rechtlichen Charakter eines Dokumentes bekommt), könnte man sich die ~ 2,5% Gebühr für Kreditkarten, GiroPay oder PayPal etc. echt sparen (welche der knapp kalkulierende Händler dem Kunden ja weitergibt)…
    Gruß!
    Andi.

    Naja, die leidigen Schecks (bei mir meist irgendwas zuviel bezahltes an Versicherung, welche noch nicht begriffen haben, dass sie ihre Kunden damit ärgern, ich habe schließlich ein Girokonto, wo man Geld hin überweisen kann ;)
    Dafür kostet die Scheckeinreichung bei der Postbank nichts, da langen andere zu.
    Dass der Eingang für eine gewisse Zeit gesperrt ist ist sicher nicht Bankgebunden…

  5. Sany am August 19th, 2011 16:13

    Hallo Habe da mal ne frage wenn ich auf dem orderscheck unterschreibe hinten drauf muss der der mir den scheck ausgestellt hat auch hinten unterschreiben????????????

    Gruss sany

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