Jetzt wird es eng für Yasni & Co.
Beim Landgericht Köln ist es zu einem Urteil hinsichtlich der Nutzung von Bildern durch Personensuchmaschinen gekommen. Nach Ansicht des Landgerichtes ist die Verwendung von Bildern durch Personensuchmaschinen ohne die Zustimmung des Betroffenen unzulässig.
Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil mit einigen Mythen, die durch die Personensuchmaschinenbetreiber gerne verbreitet werden aufgeräumt. Eine Ausführliche Stellungnahme gibt es bei Rechtzweinull. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
Oktober 26, 2009 | abgelegt unter Personensuchmaschinen
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