Abwrackprämie nicht verfassungsgemäß – Es drohen Rückforderungen

In seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Anfang 2009 eingeführte Abwrackprämie/Umweltprämie als verfassungswidrig erklärt Az.BvR 2928/09.

Das Gericht sah in der Abwrackprämie den Unversertheitsgrundsatz nach Artikel 2 des Grundgesetzes verletzt. Geklagt hatte eine Umweltorganisation. Gegenstand der Klage war, dass Voraussetzung für den Prämienerhalt lediglich die EURO 4 Einstufung des Neufahrzeuges war, weder der CO2 Ausstoß noch der Benzinverbrauch waren ausschlaggebend.

Durch das Urteil ist die Umweltprämie unter Berücksichtigung des CO2 Ausstosses und des Benzinverbrauchs neu festzulegen und gegebenenfalls zurückzufordern.

Betroffen von der Rückforderung sind voraussichtlich nur die Erwerber von Fahrzeugen deren CO2 Ausstoß mehr als 200g je Kilometer beträgt. Die zurückzufordenden Mittel sollen jedoch nicht in den Bundeshaushalt zurückfließen sondern den Fahrzeugkäufern zu gite kommen, die bisher bei der Umweltprämie leer ausgegangen sind.

Experten gehen von etwa 20.000 betroffenen Fahrzeugen aus.

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