Kuriose Bilanzen

Ich bin gerade auf ein IT Fachhändler gestoßen, der nach meinen Informationen mit sehr geringen Margen arbeiten soll. Da ich die Einkaufskonditionen nicht genau kenne, kann ich darüber natürlich nichts sagen, dass er aber durchaus eine höhere Marge nötig hat, zeigt ein Blick in die Bilanz. Es handelt sich um eine GmbH, die Bilanzen können unter unternehmensregister.de  öffentlich eingesehen werden.

Bilanz

Die erste Kuriosität findet sich in der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Dort wird ein negativer(!) Wert von 324.107,40 ausgewiesen. Eine negative Forderung ist schlichtweg eine Verbindlichkeit. Ein Blick auf die Zahlungsbedingungen des Händlers verrät, dass dort nur Behörden und öffentliche Einrichtungen per Rechnung beliefert werden. Alle anderen Kunden bezahlen im Voraus. Der negative Wert sind offenbar im wesentlichen die Verbindlichkeiten (Ware muss noch geliefert werden) aus erhaltenen Anzahlungen, also Kundengelder für bestellte Ware.

Auf der Passivseite steht im Bereich des Eigenkapitals ein nicht gedeckter Fehlbetrag von 17.564,04, dass heißt es liegt eine Überschuldung im Sinne des §19 InsO vor. Aus Fortführungsgesichtspunkten könnte man für das Jahr 2008 eine positive Geschäftsentwicklung annehmen, wird doch ein Jahresüberschuß von 49.407 EUR ausgewiesen. Allerdings wurde im Jahr 2008 auch eine Rückstellung in Höhe von etwa 100.000 EUR aufgelöst, (Pensionsrückstellung eines Geschäftsführers) so dass hier von einer Gewinnerhöhung in ähnlicher Höhe auszugehen ist. Quasi eine Luftbuchung, ohne die für das Jahr 2008 ein Verlust auszuweisen wäre.

Preisparität bei Amazon, ein Segen

Seit 1.Mai gilt bei Amazon die so genannte Preisparität. Dass heißt Händler die Artikel bei Amazon verkaufen, dürfen den gleichen Artikel auf keinem anderen Marktplatz zu einem günstigeren Preis anbieten. Mittlerweile ist Amazon für viele Händler zu einer wichtigen Verkaufsplattform herangewachsen, so dass ein Rückzug von dieser Plattform zu erheblichen Umsatzeinbußen führen würde. Den ganzen Beitrag lesen

Karstadt insolvent

Nun ist alles doch recht schnell gegangen, Arcandor hat gestern den Insolvenzantrag für die Warenhauskette Karstadt gestellt. Arcandor hat den Antrag auf Staatshilfe, der am Montag noch abgelehnt wurde nicht nachgebessert. Bei Übernahmeverhandlungen mit der Metro konnte keine Einigung erzielt werden, meiner Meinung ist es für die Metro nun viel günstiger an die “Filetstücke” der Karstadt Warenhäuser zu kommen, die Metro hat Interesse an 60 der 90 Standorte bekundet.

Man stellt sich natürlich die Frage, wie die Metro Gruppe mit Galeria Kaufhof halbwegs erfolgreich sein kann und Karstadt nicht. Ich persönlich gehe nur im äußersten Notfall in einen Kaufhof, Karstadt wirkt auf mich zumindest in Hannover sehr viel attraktiver und moderner.

Die Konzernabschlüsse der beiden Gesellschaften lassen leider nur einen sehr eingeschränkten Blick in die Segmente Karstadt bzw. Kaufhof zu. Bei Kaufhof ist z.B. der Rohgewinn (Umsatz abzüglich Wareneinsatz), eine für den Handel sehr wichtige Kennzahl nicht angegeben, Mietbelastungen finden sich leider auch nicht wieder. Was jedoch angegeben ist, sind die Mitarbeiterzahlen, genau um diese wird es wohl gehen. Es kursieren erste Meldungen, dass 10.000 Arbeitsplätze betroffen seien, gemeint ist hier allerdings nicht nur Karstadt, sondern auch in den anderen Geschäftsbereichen.

An den Mitarbeitern muß es nicht unbedingt gelegen haben. Zur Vergleichbarkeit werden Teilzeitstellen immer auf Vollzeitstellen umgerechnet. Bei Karstadt gab es am 30.09.2008 insgesamt 32.352 Mitarbeiter, viele davon in Teilzeit, so dass diese 23.195 Vollzeitstellen entsprechen. Der Umsatz bei Karstadt lag in dem am 30.09.2008 endenden Geschäftsjahr bei 4.329.732.000 (4,3 Milliarden) EUR. Je Vollzeitstelle entspricht dies einem Umsatz von 186.666 EUR.

Bei der sehr viel erfolgreicheren Galeria Kaufhof wurde ein Umsatz von 3.516.000.000 EUR mit 19.875 Vollzeitbeschäftigten erzielt, das ergibt einen Umsatz je Mitarbeiter von 176.905 EUR. Mitarbeiterzahlen geben natürlich keinen Aufschluß über die tatsächlich entstehenden Personalkosten, vielleicht zahlt Karstadt im Vergleich zu Kaufhof “Spitzengehälter” ;-)

Filialhandel ist ja rein betriebswirtschaftlich ein relativ einfaches Gebiet. Anhand einer für jede Filiale geführten Erolgsrechnung lassen sich sehr schnell Problemfilialen erkennen und Veränderungen durchführen. Im Grunde sind nur 3 Aufwandspositionen wesentlich: Wareneinsatz, Personalkosten und Mietkosten. Das Interesse der Metro an nur 60 der 90 Standorte lässt darauf schließen, dass hier versäumt wurde zu handeln (z.B. Standortschließung) oder aufgrund der so grandios ausgehandelten Mietkonditionen gar kein Handeln möglich war.

(Quellen: www.ebundesanzeiger.de)

Lexware, immer noch Probleme

Wie ich gerade einem Bericht von Computernews entnehmen konnte ist  das Leiden der Lexware Anwender immer noch nicht behoben. Lexware hat nach der Protestaktion vieler unzufriedener Anwender zwar bereits 2 Updates zur Verfügung gestellt, behoben wurden dort offenbar nicht alle Probleme. Durch eine Umfrage wurde herausgefunden, dass gerade einmal 7% der Befragten ohne Probleme mit Lexware arbeiten können, 66% klagten über erhebliche Probleme.

Ich war selbtst geplagter Lexware Anwender, wir haben aber bereits im Jahr 2006 nach ähnlichen Problemen mit Updates und dem Umgang mit unserem Problem Lexware den Rücken gekehrt. Wir sind seinerzeit zu actindo gewechselt und haben es bisher nicht bereut.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Getränken im außer Haus Verkauf

In meinen täglichen Gesprächen mit unseren Kunden aus der Gastronomie (ich verkaufe Kassen) bin ich immer wieder darüber erstaunt, dass die umsatzsteuerliche Behandlung von Speisen und Getränken Probleme bereitet.

Grundsätzlich ist es so: Für Speisen und Getränke die zum Verzehr vor Ort und Stelle angeboten werden, z.B. in einem Restaurant ist der volle Umsatzsteuersatz zu berechnen, zur Zeit 19%. Bei der Mitnahme von Speisen und Getränken ändert sich das jedoch. Bei den Speisen wird dann lediglich der ermäßigte Steuersatz von zur Zeit 7% fällig, bei den Getränken bleibt es bis auf eine Ausnahme bei 19%.

Zum Umsatzsteuergesetz existiert eine so genannte Anlage 2, in der alle dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände aufgelistet sind. Getränke wie Cola, Bier, Saft etc. sind dort nicht aufgelistet und daher mit dem vollen Steuersatz zu besteuern. Einige Leute sind allerdings der Meinung, dass Wasser hingegen dem ermäßigten Steuersatz unterliege. Trinwasser, welches in Verpackungen in Verkehr gebracht wird ist allerdings von der Ermäßigung explizit ausgenommen.

Die Ausnahme von der ich spreche heißt Milch. Sicherlich hat sich der eine oder andere schon einmal darüber über die Vitaminsäfte von Müller Milch im Kühlregal gewundert. Schaut man einmal auf die Zutatenliste, kann man sehen, dass das Getränk zum großen Teil aus Molke besteht.

In der Anlage zum Umsatzsteuergesetz heißt es:

Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens funfundsiebzig vom Hundert des Fertigerzeugnisses

Angenommen der Müller Fruchtdrink kostet im Handel 0,99 Cent. Bei einem Molkeanteil von unter 75% wären 0,158 Cent an das Finanzamt abzuführen, bei einem Molkeanteil von über 75% sind es hingegen nur 0,064 Cent. Man kann fast schon das Steuerrecht als “Erfinder” des Molkedrinks bezeichnen.

Die meisten Restaurants verkaufen vermutlich keine Molkedrinks zum Mitnehmen. Was aber immer mehr verkauft wird sind Kaffeespezialitäten wie z.B. Latte Macchiato oder Cappuccino. Bei Ketten wie Balzac, McDonalds oder Starbucks kann es daher aus Gründen der Gewinnoptimierung Sinn machen die Rezeptur so zu verändern, dass der Milchanteil bei diesen Getränken 75% beträgt. Bei einem Preis von etwa 2,50 EUR pro Becher würde sich daraus pro außer Haus verkauften Getränk ein Mehrergebnis von 0,23 EUR ergeben. Wer also einen ordentlichen to go Anteil an seinen Kaffeespezialitäten hat, sollte bei entsprechendem Milchanteil unbedingt auf die richtige Steuerumschaltung beim außer Haus Verkauf achten.

Alle Jahre wieder, Probleme mit der Software von Lexware

Bei Heise habe ich heute mit einem breiten Grinsen die Meldung Lexware in Sack und Asche gelesen. Offenbar hat es beim Update zum Jahreswechsel bei der Software Financial Office so schwerwiegende Probleme gegeben, dass sich 500 Anwender zu einer Protestaktion zusammengetan haben, um Lexware zum Handeln zu bewegen.

Ein breites Grinsen hatte ich, da ich beim Jahreswechsel 2006/2007 auch sehr schlechte Erfahrungen mit der Lexware Software machen musste. Ich hatte seinerzeit am 31.12.2006 das Update durchgeführt, wodurch ein Problem entstand, so dass ich mit der Software nicht mehr weiterarbeiten konnte. Erst Mitte Februar, also 6 Wochen nach Meldung des Problems war Lexware in der Lage den Fehler zu beheben. Da wir natürlich nicht 6 Wochen ohne Warenwirtschaft auskommen können, war das der Anlaß Lexware den Rücken zu kehren. Angesichts der Heise Meldung im Nachhinein für uns die einzig richtige Entscheidung.

Auch damals äußerten viele Anwender ihren Unmut im Lexware Forum. Im Forum von Lexware treibt sich eine Truppe namens Sonderhompage herum, die auch bei noch so eklatanten Fehlern in der Software kaum ein böses Wort über Lexware verliert. Die gingen mir damals schon mächtig auf den Sender. Der Initiator der Protestes ist daher auch nicht das Team Sonderhomepage, sondern ein Herr Obersteiner von http://macro-unternehmensberatung.de , was beim Sonderhomepageteam nicht so gut ankam, da man offenbar einen Kompetenzverlust fürchtete. Daher hat sich der Herr Schlögl vom Sonderhomepageteam per E-Mail an den Initiator der Protestaktion gewandt.  Der Mailverkehr wurde nun durch Herrn Schlögl im Lexware Forum veröffentlicht und ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Der Herr Obersteiner hat es doch tatsächlich einfach gewagt eine Aktion zu initiieren ohne das Team Sonderhompage vorher zu fragen. Außerdem hat er einfach seine berufliche E-Mail Adresse angegeben, was ja per se eine unerlaubte Werbung ist.

Nun muss man wissen, dass das Team Sonderhomepage eine eigene Webseiten betreibt und unter der Bezeichnung Sonderhomepage Management Limited firmiert und dort ebenfalls Dienstleistungen rund um Lexware anbietet. Selbstverständlich wird auf diese Seite bei den Posts des Sonderhomepageteams in der Signatur hingewiesen.

Horst hat ausgedient, ab heute heißt es: sich zum Schlögl machen.

Was ist basicthinking.de wert?

Ein wenig überrascht war ich von der Meldung, dass Robert Basic sein Blog bei Ebay versteigern will, er aber im gleichen Atemzug ankündigt zukünftig zwei weitere Blogs betreiben zu wollen, das eine mit Technikkram und ein privates Blog. An der Börse nennt man so etwas wohl Gewinnmitnahme. Zur Zeit feilt man noch am Verkaufsprospekt:-)

Vergleichen wir das mal mit den echten Leben: Ein Steuerberater verkauft sein Kanzlei und eröffnet direkt nebenan eine neue. Stephen King verkauft die Rechte ein Buch unter seinem Namen zu veröffentlichen und kündigt gleichzeitig an unter dem Namen Stefan König weiterzuschreiben. Jaja, jeder halbwegsnormale Käufer würde wohl ein Wettbewerbsverbot vereinbaren, Robert Basic verpflichten für eine Übergangszeit einmal pro Woche einen Artikel in seinem alten Blog zu schreiben oder ähnliches.

Insofern dürfte unter normalen Umständen eigentlich keine größere Summe als Kaufpreis herausspringen. Wenn er Glück hat, findet er jemanden der die Domain als Statussymbol für einen ordentlichen Preis kauft oder einfach einen Deppen.

Das Blog hat eine große Anzahl an Stammlesern, ich schätze den Traffic, der über Suchmaschinen reinkommt als äußerst gering ein und genau da liegt das Problem. Man liest doch keinen Konsalik, nur weil außen Lenz draufsteht, zumindest nicht oft und wenn der Lenz dann noch sagt er schreibt jetzt unter Linz…

Die Besucherzahlen auf basicthinking werden meiner Meinung nach recht drastisch zurückgehen, die Werbeeinnahmen damit wohl auch. Denkbar wäre natürlich auch, dass der Käufer ein so guter Blogger ist, dass die Besucherzahlen sogar steigen, nur der bräuchte dann wohl kaum die Domain.

Ich würde dem Interessenten raten mal ein paar Eckdaten über Umsatz und Kosten (bitte den eigenen kalkulatorischen Arbeitslohn nicht vergessen) abzufragen und das ganze mal unter Berücksichtigung der zu erwartenden Änderungen in den Unternehmenswertrechner einzutippen. Gleich das erste Ergebniss (quick & dirty) dürfte für einen ersten Überblick völlig ausreichen.

Mich würde es schon sehr wundern, wenn Robert mehr als 20.000 EUR bekommen würde.

Die Finanzkrise auf einem Bierdeckel

Eine schön zu lesende und anhand des Beispiels mit einer Berliner Kneipe sehr leicht zu verstehende Erklärung der Finanzkrise habe ich bei MMNews gefunden. Die Quelle zu finden war gar nicht so einfach, wenn MMNews Lizenzgebühren nehmen würde bei den vielen Kopien die im Umlauf sind…

Ebenfalls eine schöne Erklärung liefert auch Hans-Günther Butzko mit einem Beispiel für alle Pokerspieler:

Umsatzsteuerliche Behandlung von Adsense Einnahmen

Vielleicht verdient sich ja nun durch Adsense für geparkte Domains der eine oder andere ein paar Euro hinzu. Dieser Artikel beschreit, wie Einnahmen aus dem Google Adsense Programm umsatzsteuerlich zu behandeln sind.

Bei der Erzielung von Adsense Einnahmen erbringt man eine sonstige Leistung. §3 Abs.9 UStG

Grundsätzlich wird die sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. §3 a Abs.1 UStG

Ist nun der Leistungsempfänger (Google) ein Unternehmer und die Leistung eine Katalogleistung des §3a Abs.4 UStG (unter anderem auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen), wird die sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger (Google) sein Unternehmen betreibt §3a Abs.3 UStG, also im Ausland.

Google verwendet als Nachweis dafür, dass es sich um ein Unternehmen handelt ein Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sie beginnt mit EU, solche Nummern erhalten nur Steuerschuldner aus Drittländern, z.B. Amerika.

Nach § 13b Abs.1 Nr.1 UStG schuldet der Leistungsempfänger (Google) die Umsatzsteuer auf die sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers. Google unterliegt zwar den irischen Umsatzsteuerrecht, eine entsprechnde Vorschrift gibt es auch in Irland.

Das heißt im Klartext, Google schreibt eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer und führt die darauf entfallende Umsatzsteuer in Irland an das Finanzamt ab.

Google kann gemäß § 15 Abs.1 Nr. 4 UStG die einbehaltene Steuer als Vorsteuer von der Steuerschuld abziehen, so dass letztendlich für Google keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. (entsprechende Vorschrift gibt es europaweit)

Die Adsense Einnahmen sind also eine nicht steuerbare Einnahme. Das entsprechende (Datev) Sachkonto im SKR 03 ist 8337 “Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet”

An das Bundesamt für Finanzen ist nichts zu melden. Die Buchung erfolgt auf einem separatem Konto, damit eine automatische Zuordnung zur Zeile 53 der Anlage UR erfolgen kann.

Lohnt sich wer liefert was?

Wer liefert was bezeichnet sich selbst als Lieferantensuchmaschine, nein, eigentlich sogar als “die Lieferantensuchmaschine”.

Im Grunde ist es allerdings keine echte Suchmaschine sondern ein Verzeichnis mit Suchfunktion. Neue Webseiten werden von WLW nicht gecrawled. Das Verzeichnis von wlw ist mit etwa 830.000 Seiten im Googleindex vertreten. Echte Suchmaschinen schließen die Indexierung der eigenen Suchergebnisseiten aus.

Um bei Wer liefert was gelistet zu werden bedarf es einer Anmeldung. Es gibt derzeit auch eine kostenlose Variante, bei der man allerdings nur den Namen des Ansprechpartners und die Telefonnummer veröffentlichen kann. Einen Link zur eigenen Seite und die E-Mailadresse kann man ab dem Basiseintrag hinterlegen, den es ab EUR 48,– pro Monat. Die Links sind nicht mit nofollow gekennzeichnet.

Wer sich ein bisschen mit den Google Richtlininen auskennt, bei dem dürften spätestens jetzt die Alarmglocken läuten. Wenn ich jemandem Geld dafür gebe, dass er einen Backlink auf meine Webseite setzt, verkaufe ich demnach Links. Google findet das natürlich nicht so toll und hat diesem Problem sogar einen eigenen Artikel gewidmet.

Wer liefert was hat nach eigenen Angaben pro Jahr 22 Millionen Visits und 1,5 Millionen Entscheider suchen monatlich über wlw. Rechnen wir mal nach: 1,5 * 12 Monate = 18 Millionen.  Ich gehe mal davon aus, dass die Differenz die Mehrfachbesuche von Entscheidern sind.

Wenn ich mir jetzt überlege, dass die Abfrage site:wlw.de bei Google die oben bereits erwähnten 830.000 Seiten ausgibt, dann relativieren sich die Visits auch schon wieder. Teilen wir mal die 1,5 Millionen durch 830.000 erhalten wir einen Wert von 1,807. Im Durchschnitt wird also jede Webseite von wlw pro Monat von 1,807 unterschiedlichen Besuchern aufgerufen. Eine Seite von wlw enthält allerdings mehr als eine Firma. Die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich einen Kontakt über wlw zu generieren ist daher meiner Meinung nach sehr gering.

Man muss natürlich berücksichtigen, dass der o.g. Wert den Durchschnitt über alle Seiten angibt. Diese Gleichverteilung ist natürlich nicht realistisch, es gibt mit Sicherheit Seiten, die sehr viel häufiger aufgerufen werden, aber andersherum auch Seiten die noch sehr viel seltener aufgerufen werden.

Lohnt sich denn nun ein Eintrag bei wlw? Ich denke der kostenfreie Eintrag kann nicht schaden, ich denke allerdings schon, dass wlw die kostenfreien Einträge gerne in kostenpflichtige Umwandeln möchte, Kontaktaufnahme durch wlw halte ich daher für sehr wahrscheinlich. Von den kostenpflichtigen Angeboten würde ich im Moment abraten, da die Links nicht durch ein nofollow Attribut gekennzeichnet sind. In den Google Webmastertools gibt es zum Melden von gekauften Links extra ein eigenes Formular, was sollte also die Wettbewerber davon abhalten die unliebsame Konkurrenz anzuschwärzen.

Selbst wenn die Backlinks auf nofollow gesetzt würden halte ich einen Eintrag nur für sehr margenstarke Bereich für lohnend. Ein Eintrag kostet pro Jahr mindestens EUR 576,00. Aufgrund der sehr geringen Zahl an zu erwartenden Kontakten die für dieses Geld generiert werden, lohnt es sich aus meiner Sicht  nur, wenn die Kosten bereits nach dem ersten erfolgreichen Geschäft amortisiert sind.

Im Abakus Forum wurde bereits über den Sinn von wlw diskutiert, hierbei kommen auch zwei wlw Mitarbeiter zu Wort.

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