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	<title>Cashbooster Blog &#187; Betriebswirtschaft</title>
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		<title>Einkaufsbedingungen bei Bestellungen</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 07:59:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir bekommen häufiger Faxbestellungen von Firmen mit dem Hinweis es gelten die Einkaufsbedingungen des Bestellers. In der Regel sind diese der Bestellung nicht beigefügt, auch auf der Webseite des Unternehmens sucht man häufig vergebens. Es finden sich auch noch zusätzliche Formulierungen wie: &#8220;Ferner sind alle abgeschlosssenen Zusatzvereinbarungen wie Qualitätssicherungsvereinbarung und technische Lieferbedingungen gültig.&#8221;. Selbstverständlich wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir bekommen häufiger Faxbestellungen von Firmen mit dem Hinweis es gelten die Einkaufsbedingungen des Bestellers. In der Regel sind diese der Bestellung nicht beigefügt, auch auf der Webseite des Unternehmens sucht man häufig vergebens. Es finden sich auch noch zusätzliche Formulierungen wie: &#8220;Ferner sind alle abgeschlosssenen Zusatzvereinbarungen wie Qualitätssicherungsvereinbarung und technische Lieferbedingungen gültig.&#8221;. Selbstverständlich wird zu den von uns im Shop angebotenen Preisen bestellt.</p>
<p>Da diese Bedingungen für den Lieferanten in der Regel unvorteilhaft sind, muss er sich diese genau durchlesen und verstehen, da man sich sonst z.B. dazu verpflichten könnte sämtliche Ersatzteile eines Gerätes zu bevorraten oder die Gewährleistung auf einen längeren Zeitraum auszudehnen oder gar eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, von den Zahlungsbedingungen ganz zu schweigen.</p>
<p>Genau da fängt es an, dass sich Auftträge oft einfach nicht rechnen. Das Durchlesen kostet Zeit und Zeit ist Geld. Die Folgen einzelner Formulierungen in den Einkaufsbedingungen kann man als juristischer Laie nicht richtig abschätzen, so dass es zwingend der Überprüfung durch einen Rechtsanwalt bedarf. Allein das Prüfen durch einen Anwalt, ob man mit den Bedingungen einverstanden ist, kostet<a href="http://www.ra-willers.de/vertragsgestaltung-vertragspruefung.php"> mindestens EUR 150,00</a> und dabei ist die eigene Arbeitszeit noch gar nicht eingerechnet.</p>
<p>Bei einer vernünftigen Kalkulation wird man bei Bestellungen zu Einkaufsbedingungen des Bestellers auf deutlich höhere Verkaufspreise kommen müssen, als bei Bestellungen zu den eigenen Geschäftsbedingungen.</p>
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		<title>Kuriose Bilanzen</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 11:02:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich bin gerade auf ein IT Fachhändler gestoßen, der nach meinen Informationen mit sehr geringen Margen arbeiten soll. Da ich die Einkaufskonditionen nicht genau kenne, kann ich darüber natürlich nichts sagen, dass er aber durchaus eine höhere Marge nötig hat, zeigt ein Blick in die Bilanz. Es handelt sich um eine GmbH, die Bilanzen können [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin gerade auf ein IT Fachhändler gestoßen, der nach meinen Informationen mit sehr geringen Margen arbeiten soll. Da ich die Einkaufskonditionen nicht genau kenne, kann ich darüber natürlich nichts sagen, dass er aber durchaus eine höhere Marge nötig hat, zeigt ein Blick in die Bilanz. Es handelt sich um eine GmbH, die Bilanzen können unter unternehmensregister.de  öffentlich eingesehen werden.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.cashbooster.de/wp-content/uploads/2010/07/Bilanz.png" target="_blank"><img class="aligncenter size-medium wp-image-858" title="Bilanz" src="http://www.cashbooster.de/wp-content/uploads/2010/07/Bilanz-300x181.png" alt="Bilanz" width="300" height="181" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Die erste Kuriosität findet sich in der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Dort wird ein negativer(!) Wert von 324.107,40 ausgewiesen. Eine negative Forderung ist schlichtweg eine Verbindlichkeit. Ein Blick auf die Zahlungsbedingungen des Händlers verrät, dass dort nur Behörden und öffentliche Einrichtungen per Rechnung beliefert werden. Alle anderen Kunden bezahlen im Voraus. Der negative Wert sind offenbar im wesentlichen die Verbindlichkeiten (Ware muss noch geliefert werden) aus erhaltenen Anzahlungen, also Kundengelder für bestellte Ware.</p>
<p style="text-align: left;">Auf der Passivseite steht im Bereich des Eigenkapitals ein nicht gedeckter Fehlbetrag von 17.564,04, dass heißt es liegt eine Überschuldung im Sinne des §19 InsO vor. Aus Fortführungsgesichtspunkten könnte man für das Jahr 2008 eine positive Geschäftsentwicklung annehmen, wird doch ein Jahresüberschuß von 49.407 EUR ausgewiesen. Allerdings wurde im Jahr 2008 auch eine Rückstellung in Höhe von etwa 100.000 EUR aufgelöst, (Pensionsrückstellung eines Geschäftsführers) so dass hier von einer Gewinnerhöhung in ähnlicher Höhe auszugehen ist. Quasi eine Luftbuchung, ohne die für das Jahr 2008 ein Verlust auszuweisen wäre.</p>
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		<title>Preisparität bei Amazon, ein Segen</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 07:30:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 1.Mai gilt bei Amazon die so genannte Preisparität. Dass heißt Händler die Artikel bei Amazon verkaufen, dürfen den gleichen Artikel auf keinem anderen Marktplatz zu einem günstigeren Preis anbieten. Mittlerweile ist Amazon für viele Händler zu einer wichtigen Verkaufsplattform herangewachsen, so dass ein Rückzug von dieser Plattform zu erheblichen Umsatzeinbußen führen würde. Daher bleibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1.Mai gilt bei Amazon die so genannte Preisparität. Dass heißt Händler die Artikel bei Amazon verkaufen, dürfen den gleichen Artikel auf keinem anderen Marktplatz zu einem günstigeren Preis anbieten. Mittlerweile ist Amazon für viele Händler zu einer wichtigen Verkaufsplattform herangewachsen, so dass ein Rückzug von dieser Plattform zu erheblichen Umsatzeinbußen führen würde. <span id="more-849"></span>Daher bleibt häufig nur die Möglichkeit die Amazon Preise nach unten anzupassen oder die Ebay, Yatego und Shoppreise nach oben zu korrigieren. Ich vermute, dass beides der Fall sein wird, die Amazon Preise gehen ein bisschen runter und die sonstigen Angebot ziehen ein bisschen im Preis an. Manche Händler ignorieren die Preisparität hingegen völlig und hoffen, dass Amazon es nicht merkt. Hier sollte Amazon auf jeden Fall noch etwas anchjustieren und ein Petzformular anbieten.</p>
<p>Die Preisparität wird sich für den Onlinehandel auf jeden Fall positiv auswirken, da den nicht Amazon Händlern nun mindestens noch ein Rohgewinn in Höhe der Amazon Verkaufsprovision bleibt. Diese liegt zwischen 7- und 15% bezogen auf den Bruttoverkaufspreis, was einer tatsächlichen Gebühr zwischen 8,33% und 17,85% bezogen auf den Nettopreis entspricht. Das es nicht wesentlich mehr wird und die Händler bereits mit Minimargen zufrieden sind, kann sich jeder selbst für seinen Produktbereich nachrechnen. Im Bereich <a href="http://www.cashregisterstore.de">Kassen</a> (einem besonders beratungsintensiven Produkt)  habe ich bei einigen Amazon Händlern Rohgewinne von gerade einmal 5 EUR ermittelt. Unsere Konsequenz: Kein Support mehr ohne Nennung der Kundennummer.</p>
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		<title>Karstadt insolvent</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Jun 2009 04:15:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun ist alles doch recht schnell gegangen, Arcandor hat gestern den Insolvenzantrag für die Warenhauskette Karstadt gestellt. Arcandor hat den Antrag auf Staatshilfe, der am Montag noch abgelehnt wurde nicht nachgebessert. Bei Übernahmeverhandlungen mit der Metro konnte keine Einigung erzielt werden, meiner Meinung ist es für die Metro nun viel günstiger an die &#8220;Filetstücke&#8221; der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ist alles doch recht schnell gegangen, Arcandor hat gestern den Insolvenzantrag für die Warenhauskette Karstadt gestellt. Arcandor hat den Antrag auf Staatshilfe, der am Montag noch abgelehnt wurde nicht nachgebessert. Bei Übernahmeverhandlungen mit der Metro konnte keine Einigung erzielt werden, meiner Meinung ist es für die Metro nun viel günstiger an die &#8220;Filetstücke&#8221; der Karstadt Warenhäuser zu kommen, die Metro hat Interesse an 60 der 90 Standorte bekundet.</p>
<p>Man stellt sich natürlich die Frage, wie die Metro Gruppe mit Galeria Kaufhof halbwegs erfolgreich sein kann und Karstadt nicht. Ich persönlich gehe nur im äußersten Notfall in einen Kaufhof, Karstadt wirkt auf mich zumindest in Hannover sehr viel attraktiver und moderner.</p>
<p>Die Konzernabschlüsse der beiden Gesellschaften lassen leider nur einen sehr eingeschränkten Blick in die Segmente Karstadt bzw. Kaufhof zu. Bei Kaufhof ist z.B. der Rohgewinn (Umsatz abzüglich Wareneinsatz), eine für den Handel sehr wichtige Kennzahl nicht angegeben, Mietbelastungen finden sich leider auch nicht wieder. Was jedoch angegeben ist, sind die Mitarbeiterzahlen, genau um diese wird es wohl gehen. Es kursieren erste Meldungen, dass 10.000 Arbeitsplätze betroffen seien, gemeint ist hier allerdings nicht nur Karstadt, sondern auch in den anderen Geschäftsbereichen.</p>
<p>An den Mitarbeitern muß es nicht unbedingt gelegen haben. Zur Vergleichbarkeit werden Teilzeitstellen immer auf Vollzeitstellen umgerechnet. Bei Karstadt gab es am 30.09.2008 insgesamt 32.352 Mitarbeiter, viele davon in Teilzeit, so dass diese 23.195 Vollzeitstellen entsprechen. Der Umsatz bei Karstadt lag in dem am 30.09.2008 endenden Geschäftsjahr bei 4.329.732.000 (4,3 Milliarden) EUR. Je Vollzeitstelle entspricht dies einem Umsatz von 186.666 EUR.</p>
<p>Bei der sehr viel erfolgreicheren Galeria Kaufhof wurde ein Umsatz von 3.516.000.000 EUR mit 19.875 Vollzeitbeschäftigten erzielt, das ergibt einen Umsatz je Mitarbeiter von 176.905 EUR. Mitarbeiterzahlen geben natürlich keinen Aufschluß über die tatsächlich entstehenden Personalkosten, vielleicht zahlt Karstadt im Vergleich zu Kaufhof &#8220;Spitzengehälter&#8221; <img src='http://www.cashbooster.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Filialhandel ist ja rein betriebswirtschaftlich ein relativ einfaches Gebiet. Anhand einer für jede Filiale geführten Erolgsrechnung lassen sich sehr schnell Problemfilialen erkennen und Veränderungen durchführen. Im Grunde sind nur 3 Aufwandspositionen wesentlich: Wareneinsatz, Personalkosten und Mietkosten. Das Interesse der Metro an nur 60 der 90 Standorte lässt darauf schließen, dass hier versäumt wurde zu handeln (z.B. Standortschließung) oder aufgrund der so grandios ausgehandelten Mietkonditionen gar kein Handeln möglich war.</p>
<p>(Quellen: www.ebundesanzeiger.de)</p>
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		<title>Lexware, immer noch Probleme</title>
		<link>http://www.cashbooster.de/2009/03/lexware-immer-noch-probleme/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 12:12:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie ich gerade einem Bericht von Computernews entnehmen konnte ist  das Leiden der Lexware Anwender immer noch nicht behoben. Lexware hat nach der Protestaktion vieler unzufriedener Anwender zwar bereits 2 Updates zur Verfügung gestellt, behoben wurden dort offenbar nicht alle Probleme. Durch eine Umfrage wurde herausgefunden, dass gerade einmal 7% der Befragten ohne Probleme mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ich gerade einem Bericht von <a href="http://www.computerwoche.de/knowledge_center/erp/1890783/">Computernews</a> entnehmen konnte ist  das Leiden der Lexware Anwender immer noch nicht behoben. <a href="http://www.cashbooster.de/2009/01/alle-jahre-wieder-probleme-mit-der-software-von-lexware/">Lexware hat nach der Protestaktion</a> vieler unzufriedener Anwender zwar bereits 2 Updates zur Verfügung gestellt, behoben wurden dort offenbar nicht alle Probleme. Durch eine Umfrage wurde herausgefunden, dass gerade einmal 7% der Befragten ohne Probleme mit Lexware arbeiten können, 66% klagten über erhebliche Probleme.</p>
<p>Ich war selbtst geplagter Lexware Anwender, wir haben aber bereits im Jahr 2006 nach ähnlichen Problemen mit Updates und dem Umgang mit unserem Problem Lexware den Rücken gekehrt. Wir sind seinerzeit zu <a href="http://www.actindo.de">actindo</a> gewechselt und haben es bisher nicht bereut.</p>
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		<title>Umsatzsteuerliche Behandlung von Getränken im außer Haus Verkauf</title>
		<link>http://www.cashbooster.de/2009/03/umsatzsteuerliche-behandlung-von-getranken-im-auser-haus-verkauf/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 10:42:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[In meinen täglichen Gesprächen mit unseren Kunden aus der Gastronomie (ich verkaufe Kassen) bin ich immer wieder darüber erstaunt, dass die umsatzsteuerliche Behandlung von Speisen und Getränken Probleme bereitet.
Grundsätzlich ist es so: Für Speisen und Getränke die zum Verzehr vor Ort und Stelle angeboten werden, z.B. in einem Restaurant ist der volle Umsatzsteuersatz zu berechnen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In meinen täglichen Gesprächen mit unseren Kunden aus der Gastronomie (ich verkaufe Kassen) bin ich immer wieder darüber erstaunt, dass die umsatzsteuerliche Behandlung von Speisen und Getränken Probleme bereitet.</p>
<p>Grundsätzlich ist es so: Für Speisen und Getränke die zum Verzehr vor Ort und Stelle angeboten werden, z.B. in einem Restaurant ist der volle Umsatzsteuersatz zu berechnen, zur Zeit 19%. Bei der Mitnahme von Speisen und Getränken ändert sich das jedoch. Bei den Speisen wird dann lediglich der ermäßigte Steuersatz von zur Zeit 7% fällig, bei den Getränken bleibt es bis auf eine Ausnahme bei 19%.</p>
<p>Zum Umsatzsteuergesetz existiert eine so genannte Anlage 2, in der alle dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände aufgelistet sind. Getränke wie Cola, Bier, Saft etc. sind dort nicht aufgelistet und daher mit dem vollen Steuersatz zu besteuern. Einige Leute sind allerdings der Meinung, dass Wasser hingegen dem ermäßigten Steuersatz unterliege. Trinwasser, welches in Verpackungen in Verkehr gebracht wird ist allerdings von der Ermäßigung explizit ausgenommen.</p>
<p>Die Ausnahme von der ich spreche heißt Milch. Sicherlich hat sich der eine oder andere schon einmal darüber über die Vitaminsäfte von Müller Milch im Kühlregal gewundert. Schaut man einmal auf die Zutatenliste, kann man sehen, dass das Getränk zum großen Teil aus Molke besteht.</p>
<p>In der Anlage zum Umsatzsteuergesetz heißt es:</p>
<blockquote><p>Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens funfundsiebzig vom Hundert des Fertigerzeugnisses</p></blockquote>
<p>Angenommen der Müller Fruchtdrink kostet im Handel 0,99 Cent. Bei einem Molkeanteil von unter 75% wären 0,158 Cent an das Finanzamt abzuführen, bei einem Molkeanteil von über 75% sind es hingegen nur 0,064 Cent. Man kann fast schon das Steuerrecht als &#8220;Erfinder&#8221; des Molkedrinks bezeichnen.</p>
<p>Die meisten Restaurants verkaufen vermutlich keine Molkedrinks zum Mitnehmen. Was aber immer mehr verkauft wird sind Kaffeespezialitäten wie z.B. Latte Macchiato oder Cappuccino. Bei Ketten wie Balzac, McDonalds oder Starbucks kann es daher aus Gründen der Gewinnoptimierung Sinn machen die Rezeptur so zu verändern, dass der Milchanteil bei diesen Getränken 75% beträgt. Bei einem Preis von etwa 2,50 EUR pro Becher würde sich daraus pro außer Haus verkauften Getränk ein Mehrergebnis von 0,23 EUR ergeben. Wer also einen ordentlichen to go Anteil an seinen Kaffeespezialitäten hat, sollte bei entsprechendem Milchanteil unbedingt auf die richtige Steuerumschaltung beim außer Haus Verkauf achten.</p>
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		<title>Alle Jahre wieder, Probleme mit der Software von Lexware</title>
		<link>http://www.cashbooster.de/2009/01/alle-jahre-wieder-probleme-mit-der-software-von-lexware/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 12:11:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Lexware]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderhomepage]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Heise habe ich heute mit einem breiten Grinsen die Meldung Lexware in Sack und Asche gelesen. Offenbar hat es beim Update zum Jahreswechsel bei der Software Financial Office so schwerwiegende Probleme gegeben, dass sich 500 Anwender zu einer Protestaktion zusammengetan haben, um Lexware zum Handeln zu bewegen.
Ein breites Grinsen hatte ich, da ich beim [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Heise habe ich heute mit einem breiten Grinsen die Meldung <a href="http://www.heise.de/resale/Lexware-in-Sack-und-Asche--/news/meldung/121796">Lexware in Sack und Asche</a> gelesen. Offenbar hat es beim Update zum Jahreswechsel bei der Software Financial Office so schwerwiegende Probleme gegeben, dass sich 500 Anwender zu einer Protestaktion zusammengetan haben, um Lexware zum Handeln zu bewegen.</p>
<p>Ein breites Grinsen hatte ich, da ich beim Jahreswechsel 2006/2007 auch sehr schlechte Erfahrungen mit der Lexware Software machen musste. Ich hatte seinerzeit am 31.12.2006 das Update durchgeführt, wodurch ein Problem entstand, so dass ich mit der Software nicht mehr weiterarbeiten konnte. Erst Mitte Februar, also 6 Wochen nach Meldung des Problems war Lexware in der Lage den Fehler zu beheben. Da wir natürlich nicht 6 Wochen ohne Warenwirtschaft auskommen können, war das der Anlaß Lexware den Rücken zu kehren. Angesichts der Heise Meldung im Nachhinein für uns die einzig richtige Entscheidung.</p>
<p>Auch damals äußerten viele Anwender ihren Unmut im Lexware Forum. Im Forum von Lexware treibt sich eine Truppe namens Sonderhompage herum, die auch bei noch so eklatanten Fehlern in der Software kaum ein böses Wort über Lexware verliert. Die gingen mir damals schon mächtig auf den Sender. Der Initiator der Protestes ist daher auch nicht das Team Sonderhomepage, sondern ein Herr Obersteiner von <a href="http://macro-unternehmensberatung.de/">http://macro-unternehmensberatung.de</a> , was beim Sonderhomepageteam nicht so gut ankam, da man offenbar einen Kompetenzverlust fürchtete. Daher hat sich der Herr Schlögl vom Sonderhomepageteam per E-Mail an den Initiator der Protestaktion gewandt.  Der Mailverkehr wurde nun durch <a href="http://support.lexware.de/SID115.Zi_C5klwWd4/portal_support/09039-0000/09170-0000/fc/513552" target="_blank">Herrn Schlögl im Lexware Forum veröffentlicht und ist an Peinlichkeit</a> nicht mehr zu überbieten. Der Herr Obersteiner hat es doch tatsächlich einfach gewagt eine Aktion zu initiieren ohne das Team Sonderhompage vorher zu fragen. Außerdem hat er einfach seine berufliche E-Mail Adresse angegeben, was ja per se eine unerlaubte Werbung ist.</p>
<p>Nun muss man wissen, dass das Team Sonderhomepage eine eigene Webseiten betreibt und unter der Bezeichnung Sonderhomepage Management Limited firmiert und dort ebenfalls Dienstleistungen rund um Lexware anbietet. Selbstverständlich wird auf diese Seite bei den Posts des Sonderhomepageteams in der Signatur hingewiesen.</p>
<p>Horst hat ausgedient, ab heute heißt es: sich zum Schlögl machen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Was ist basicthinking.de wert?</title>
		<link>http://www.cashbooster.de/2009/01/was-ist-basicthinkingde-wert/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 12:51:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein wenig überrascht war ich von der Meldung, dass Robert Basic sein Blog bei Ebay versteigern will, er aber im gleichen Atemzug ankündigt zukünftig zwei weitere Blogs betreiben zu wollen, das eine mit Technikkram und ein privates Blog. An der Börse nennt man so etwas wohl Gewinnmitnahme. Zur Zeit feilt man noch am Verkaufsprospekt:-)
Vergleichen wir [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein wenig überrascht war ich von der Meldung, dass Robert Basic sein Blog bei Ebay versteigern will, er aber im gleichen Atemzug ankündigt zukünftig zwei weitere Blogs betreiben zu wollen, das eine mit Technikkram und ein privates Blog. An der Börse nennt man so etwas wohl Gewinnmitnahme. <a href="http://www.basicthinking.de/blog/2009/01/07/guten-morgen-6/">Zur Zeit feilt man noch am Verkaufsprospekt:-)</a></p>
<p>Vergleichen wir das mal mit den echten Leben: Ein Steuerberater verkauft sein Kanzlei und eröffnet direkt nebenan eine neue. Stephen King verkauft die Rechte ein Buch unter seinem Namen zu veröffentlichen und kündigt gleichzeitig an unter dem Namen Stefan König weiterzuschreiben. Jaja, jeder halbwegsnormale Käufer würde wohl ein Wettbewerbsverbot vereinbaren, Robert Basic verpflichten für eine Übergangszeit einmal pro Woche einen Artikel in seinem alten Blog zu schreiben oder ähnliches.</p>
<p>Insofern dürfte unter normalen Umständen eigentlich keine größere Summe als Kaufpreis herausspringen. Wenn er Glück hat, findet er jemanden der die Domain als Statussymbol für einen ordentlichen Preis kauft oder einfach einen Deppen.</p>
<p>Das Blog hat eine große Anzahl an Stammlesern, ich schätze den Traffic, der über Suchmaschinen reinkommt als äußerst gering ein und genau da liegt das Problem. Man liest doch keinen Konsalik, nur weil außen Lenz draufsteht, zumindest nicht oft und wenn der Lenz dann noch sagt er schreibt jetzt unter Linz&#8230;</p>
<p>Die Besucherzahlen auf basicthinking werden meiner Meinung nach recht drastisch zurückgehen, die Werbeeinnahmen damit wohl auch. Denkbar wäre natürlich auch, dass der Käufer ein so guter Blogger ist, dass die Besucherzahlen sogar steigen, nur der bräuchte dann wohl kaum die Domain.</p>
<p>Ich würde dem Interessenten raten mal ein paar Eckdaten über Umsatz und Kosten (bitte den eigenen kalkulatorischen Arbeitslohn nicht vergessen) abzufragen und das ganze mal unter Berücksichtigung der zu erwartenden Änderungen in den <a href="http://www.unternehmenswertrechner.de/">Unternehmenswertrechner</a> einzutippen. Gleich das erste Ergebniss (quick &amp; dirty) dürfte für einen ersten Überblick völlig ausreichen.</p>
<p>Mich würde es schon sehr wundern, wenn Robert mehr als 20.000 EUR bekommen würde.</p>
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		<title>Die Finanzkrise auf einem Bierdeckel</title>
		<link>http://www.cashbooster.de/2008/12/die-finanzkrise-auf-einem-bierdeckel/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Dec 2008 06:05:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzkrise]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine schön zu lesende und anhand des Beispiels mit einer Berliner Kneipe sehr leicht zu verstehende Erklärung der Finanzkrise habe ich bei MMNews gefunden. Die Quelle zu finden war gar nicht so einfach, wenn MMNews Lizenzgebühren nehmen würde bei den vielen Kopien die im Umlauf sind&#8230;
Ebenfalls eine schöne Erklärung liefert auch Hans-Günther Butzko mit einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine schön zu lesende und anhand des Beispiels mit einer Berliner Kneipe sehr leicht zu verstehende Erklärung der Finanzkrise habe ich bei <a href="http://www.mmnews.de/index.php/200812051700/MM-News/Kreditkrise-fur-Dummies.html">MMNews</a> gefunden. Die Quelle zu finden war gar nicht so einfach, wenn MMNews Lizenzgebühren nehmen würde bei den vielen Kopien die im Umlauf sind&#8230;</p>
<p>Ebenfalls eine schöne Erklärung liefert auch Hans-Günther Butzko mit einem Beispiel für alle Pokerspieler:</p>
<p><a href="http://www.youtube.com/watch?v=6wFqr6P-8rw">www.youtube.com/watch?v=6wFqr6P-8rw</a></p>
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		<title>Umsatzsteuerliche Behandlung von Adsense Einnahmen</title>
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		<pubDate>Sun, 28 Dec 2008 07:31:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Adsense]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
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		<description><![CDATA[Vielleicht verdient sich ja nun durch Adsense für geparkte Domains der eine oder andere ein paar Euro hinzu. Dieser Artikel beschreit, wie Einnahmen aus dem Google Adsense Programm umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Bei der Erzielung von Adsense Einnahmen erbringt man eine sonstige Leistung. §3 Abs.9 UStG
Grundsätzlich wird die sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielleicht verdient sich ja nun durch <a href="http://www.seonauten.com/adsense-fuer-geparkte-domains-wie-sie-es-gerade-brauchen/">Adsense für geparkte Domains</a> der eine oder andere ein paar Euro hinzu. Dieser Artikel beschreit, wie Einnahmen aus dem Google Adsense Programm umsatzsteuerlich zu behandeln sind.</p>
<p>Bei der Erzielung von Adsense Einnahmen erbringt man eine sonstige Leistung. §3 Abs.9 UStG</p>
<p>Grundsätzlich wird die sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. §3 a Abs.1 UStG</p>
<p>Ist nun der Leistungsempfänger (Google) ein Unternehmer und die Leistung eine Katalogleistung des §3a Abs.4 UStG (unter anderem auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen), wird die sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger (Google) sein Unternehmen betreibt §3a Abs.3 UStG, also im Ausland.</p>
<p>Google verwendet als Nachweis dafür, dass es sich um ein Unternehmen handelt ein Umsatzsteueridentifikationsnummer. Sie beginnt mit EU, solche Nummern erhalten nur Steuerschuldner aus Drittländern, z.B. Amerika.</p>
<p>Nach § 13b Abs.1 Nr.1 UStG schuldet der Leistungsempfänger (Google) die Umsatzsteuer auf die sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers. Google unterliegt zwar den irischen Umsatzsteuerrecht, eine entsprechnde Vorschrift gibt es auch in Irland.</p>
<p>Das heißt im Klartext, Google schreibt eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer und führt die darauf entfallende Umsatzsteuer in Irland an das Finanzamt ab.</p>
<p>Google kann gemäß § 15 Abs.1 Nr. 4 UStG die einbehaltene Steuer als Vorsteuer von der Steuerschuld abziehen, so dass letztendlich für Google keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. (entsprechende Vorschrift gibt es europaweit)</p>
<p>Die Adsense Einnahmen sind also eine nicht steuerbare Einnahme. Das entsprechende (Datev) Sachkonto im SKR 03 ist 8337 &#8220;Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet&#8221;</p>
<p>An das Bundesamt für Finanzen ist nichts zu melden. Die Buchung erfolgt auf einem separatem Konto, damit eine automatische Zuordnung zur Zeile 53 der Anlage UR erfolgen kann.</p>
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