Neues Urheberrecht für Verlage

Im Rahmen einer Veranstaltung des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger stellte Angela Merkel ein neues Urheberrecht für Verlage in Aussicht, das so genannte Leistungsschutzrecht. Das Leistungsschutzrecht soll die Online-Angebote der Zeitungen vor gewerblicher Nutzung durch andere – etwa durch Suchmaschinen – schützen. Den Verlegern schwebt eine Gebühr für die gewerbliche Nutzung ihres Onlineangebotes vor.

Die Lösug dürfte ganz sicher kein neues Gesetz sein. Sofern die Verlage ihr Angebot kostenpflichtig anbietenmöchten, haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit den Zugang zu Ihren Artikeln auf registrierte Nutzer einzuschränken. Ferner ist es auch jetzt schon möglich Suchmaschinen von der Nutzung des eigenen Online Angebotes auszuschließen. Hierzu ist lediglich eine Datei unter dem Namen robots.txt auf dem Webserver abzulegen und dort

User-agent: *
Disallow: /

einzutragen. Es lassen sich hierüber auch ganz gezielt Inhalte ausschließen z.B. nur bestimmte Verzeichnisse oder bestimmte Artikel.

Da die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Forderungen der Verlage bereits vorhanden sind, jedoch von diesen nicht ausreichend genutzt werden, muss man sich die Frage stellen warum das so ist und warum die Bundesregierung hier ein neues Gesetz in Aussicht stellt.

Weiter hat sie sich zu der Smartphone App der Tagesschau geäußert: “Private Medienunternehmen brauchen genügend Spielraum, ihre Investitionen müssen sich rechnen…Das ist auch bei den Smartphone-Applikationen immer wieder abzuwägen.” Derzeit klagen 8 Zeitungsverlage gegen die Tagesschau App. Sie sehen das Gratisangebot als unzulässige Konkurrenz zu den sich durch Werbung refinanzierenden Angeboten der Verlage.

Mittlerweile sind ja auch Smartphones als neuartige Rundfunkggeräte von der Rundfunkgebührenpflicht erfasst. Wer also weder Fernseher noch Radio besitzt und nur ein Smartphones muss Rundfunkgebühren entrichten. Insofern ist es nur logisch und konsequent, dass auch für solche Geräte ein entsprechendes Programm durch die öffentlich rechtlichen bereitsgestellt wird. Ganz unabhängig davon scheint das Geschäft mit kostenpflichtigen Apps so schlecht nicht zu laufen, immerhin liegt die Bild App seit Monaten ganz weit vorne in App Charts.

Explosion im franzöischen Atomkraftfwerk (AKW) Marcoule

Wie eben bei n-tv und anderen Nachrichtensendern gemeldet, hat sich im südfranzösischem bereits stillgelegtem AKW Marcoule eine Explosion ereignet. Der Austritt von Radioaktivität ist nicht auszuschließen. Ein Mensch kam bei der Explosion ums Leben, vier Menschen wurden verletzt.

Vor ein paar Monaten ist Deutschland angesichts des Atomausstiegs von den Franzosen noch etwas belächelt worden. Hoffentlich findet auch dort ein Prozeß des Umdenkens statt.

Renteineintrittsalter 69?

Die Wirtschaftsweisen empfehlen das Renteneintrittsalter zukünftig auf 68 oder 69 Jahre anzuheben. Nur so seien die Staatsschulden in Schach zu halten. Meldung von Tagesschau.de.

Diese Meldung beschäftigt viele Leser von tagsschau.de, wie man an den zahlreichen Kommentaren feststellen kann. Es wird hauptsächlich bemängelt, dass es schon jetzt schwer bis unmöglich ist mit 50 einen Arbeitsplatz zu bekommen oder das bestimmte Berufe z.B. der des Bauarbeiters mit 69 Jahren nicht mehr leistbar sind und das die Politik die Realitäten am Arbeitsmarkt verkennt.

Ganz so weltfremd würde ich die Politik nicht einschätzen. Durch die Statistiken der Arbeitsämter lässt sich recht genau feststellen, welche Altersgruppe gute Chancen auf einen Arbeitsplatz hat und welche nicht. Meiner Meinung nach kann das Ziel der Politik aufgrund der Realitäten am Arbeitsmarkt gar nicht sein die Leute tatsächlich länger arbeiten zu lassen, sondern die Intension ist die, das Rentenniveau durch die erhebliche Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt weiter und vor allem dauerhaft zu senken.

Was spricht dagegen parteiübergreifend nach der besten Lösung für Deutschland zu suchen (und bitte die Parteizugehörigkeit am Eingang abgeben, sonst wird das wieder nur Gemurkse), als immer wieder am Renteneintrittsalter oder am Beitragssatz herum zu frickeln. Und bitte, bitte nicht wieder sagen, es sei kein Systemwechsel finanzierbar….nach der Bankenkrise glaubt das sowieso keiner mehr.

Assange: Hängt ihn höher

Unglaubliches im US Fernsehen: http://www.tagesschau.de/ausland/assange192.html

Wenn man so liest, wie die amerikanischen Regierungen manipulieren, drohen, entführen und töten lassen sollte man vielleicht auch mal die politischen Beziehungen überdenken. Ist das ein Verhalten, dass man bei einem Freund tolerieren würde?

LKW Maut für 2 spurige Bundesstraßen – Viele Städte dürfte das nicht freuen

Wie soeben auf tagesschau.de gemeldet, soll die LKW Maut künftig auch auf 2 spurigen Bundesstraßen gelten, was meiner Meinung nach zu einer erheblichen Mehrbelastung des innerstädtischen LKW Verkehr sorgen wird. Als Beispiel nenne ich hier mal die B4 um Gifhorn in Niedersachsen.

Größere Kartenansicht

Die Umgehungsstraße um Gifhorn herum ist selbstverständlich 2 spurig, selbstverständlich kann man auch durch die Stadt fahren…und in Deutschland sicherlich kein Einzelfall.

Für Anbieter von Navigationssystemen hingegen könnten sich ganz neue Optionen bei der Routenberechnung ergeben:-)

Wikileaks und die Pressefreiheit

Eine sehr schöne Einschätzung der Rolle der Presse beim Thema Wikileaks.

Ein weiterer lesenswerter Artikel.

Beim Abtransport von Verletzen getötet

Das Video zeigt Aufnahmen aus einem US-Hubschrauber aus dem Jahr 2007. Bei dem hier gezeigten Zwischenfall wurden 12 Menschen getötet, unter anderem 2 Reuters Journalisten, deren Kameras von der Hubschrauberbesatzung für Granatwerfer (RPG) gehalten wurden.

RPG

RPG

Mag das noch als schwerer Irrtum durchgehen, der zum Beschuß der Gruppe geführt hat, es wurden tatsächlich Gewehre mitgeführt, so ist das was ab Minute 7:36 passiert aus meiner Sicht Mord. Die Besatzung hofft, dass der Verwundete zu einer Waffe greift, damit sie noch einmal schießen können. “All you gotta do is pick up a weapon”.

Ein Kleinbus nähert sich nach dem Beschuß dem Ort des Geschehens und versucht einem Verwundeten zu helfen. Beim Einladen des Verletzten in den Bus wird erneut ein Schießbefehl auf den Bus, in dem 2 kleine Mädchen saßen gegeben.

Das Video war bisher unter Verschluß und wurde nun von wikileaks.org veröffentlicht. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass wikileaks nicht die ersten waren, denen das Video vorlag.

CDU stellt Strafanzeige gegen unbekannt

Wie FAZ.net heute berichtet stellt der nordrhein-westfälische Landesverband der CDU Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Ausspähung und des Abfangens von Daten.

Was war passiert? Der amtierende Ministerpräsident von NRW, Jürgen Rüttgers hat im Jahr 2005 eine E-Mail von seinem Berater Boris Berger bekommen, in denen Rüttgers ein paar Tipps für eine bessere Selbstinszenierung gegeben wurden, die zum Teil von Rüttgers auch so umgesetzt wurden. Das Ganze wurde nun im Wir in NRW Blog veröffentlicht.

Berger ist übrigens derjenige, der im Wahlkampf vor 5 Jahren die SPD Oppositionsführerin Hannelore Kraft bespitzeln ließ. Wer sich den Focus Artikel mal genauer durchließt, wird feststellen, dass bereits im September 2009 E-Mails Bergers an die Öffentlichkeit gelangt sind. Wenn es der CDU mit der Strafanzeige also um Aufklärung geht, darf man sicher fragen, warum die Strafanzeige nicht schon vor einem halben Jahr gestellt wurde.

Springer Verlag möchte Geld von Google

Bei Suchanfragen zu aktuellen Themen streut Google gerne mal News-Artikel in die Ergebnissliste ein. Hierbei werden kleine Ausschnitte der entsprechenden Meldung angezeigt. Man kann auch explizit die Google Newssuche nutzen und bekommt dann nur noch News angezeigt.

Der Axel Springer Verlag ist nun der Meinung, dass Google für das Einblenden der Teasertexte Geld zahlen soll.

Hierzu muss man wissen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Besucher über genau diese Newsergebnisse auf die Seiten von Bild und Co. kommt. Als werbefrei kann man die Webseiten des Springerverlages auch nicht bezeichnen, insofern sollten sie eigentlich ein Interesse daran haben möglichst viele Besucher auf die Seiten zu bekommen.

Zusätzlich sollen auch gewerbliche Nutzer für das Speichern und Drucken der Inhalte zahlen. Als Beispiel wurde von Christoph Keese, dem Konzerngeschäftsführer Public Affairs eine Bank genannt, die sich auf den Besuch eines neuen Kunden vorbereite und hierzu Pressemeldungen über ihn sammele.

Hierzu soll ein entsprechendes Leistungsschutzrecht eingeführt werden.

Ich glaube nicht, dass wir ein besonderes Leistungsschutzrecht für Verlage brauchen. Wenn der Springer Verlag verhindern möchte, dass Google keine Inhalte mehr ohne Bezahlung darstellt, sollten Sie den Suchmaschinenriesen einfach von den eigenen Seiten verbannen. Ist nur ein winziger Eintrag in einer Datei namen robots.txt und Google nimmt nichts mehr von der Seite.

Auch gegen das kostenlose gewerbliche Nutzen gibt es auch jetzt schon eine Lösung: Nennt sich Benutzername und Passwort und lässt dann nur noch zahlende Nutzer die tollen spannenden Firmeninfos aus dem Springerverlag lesen.

Interessant finde ich allerdings die Aussage Keeses im Rahmen einer Disikussionsvernastaltung der Providerverbades Eco am 25.02.2010, Qualitätsjournalismus würde im Internet über Preisvergleichmaschinen, Partnerbörsen oder Reiseangebote sowie die Einnahmen aus dem Printgeschäft quersubventioniert.

Nehmen wir doch mal die Preisvergleiche. Der Preisvergleichsdienst Idealo gehört bekanntlich zum Springer Konzern. Würde nun ein Händler auf die Idee kommen von Idealo Geld für die in vielen Stunden mühsam aufbereiteten Artikelbeschreibungen zu nehmen? Tatsächlich ist es so, dass Idealo von den Händlern Geld dafür nimmt dort gelistet bzw. angeklickt zu werden. Kurzum die Händler zahlen für die Besucher die Idealo bringt Geld. Worüber regt sich Keese auf? Google macht das kostenlos.

Die Händler haben im Gegensatz zum Springer Konzern eine Möglichkeit gefunden den Traffic zu monetarisieren. Nur stumpf Werbung auf die Besucher rieseln zu lassen ist da sicherlich noch nicht der optimale Ansatz.

Hartz IV Diskussion

Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche entschieden, dass die Hartz IV Leistungen für Kinder nicht ausreichend sind.

Guido Westerwelle hatte sich hierzu geüßert und wurde dafür heftig kritisiert.  In eineem Interview mit Deutschlandradio hat er noch einmal Stellung bezogen:

Und ich finde, es ist geradezu eine zynische Debatte, wenn diejenigen, die in Deutschland arbeiten, die aufstehen, die fleißig sind, sich mittlerweile dafür entschuldigen müssen, dass sie von ihrer Arbeit auch etwas behalten möchten. Denn wir können nicht nur eine Debatte führen über die Bezieher von staatlichen Leistungen, sondern wir müssen endlich auch an diejenigen denken, die hart arbeiten, die haben auch Familien zu versorgen. Und mehr und mehr werden diejenigen, die arbeiten in Deutschland, zu den Deppen der Nation. Das akzeptiere ich nicht. Ich finde es geradezu skandalös, dass eine Kellnerin, wenn sie zwei Kinder hat und wenn sie verheiratet ist, im Schnitt 109 Euro weniger zur Verfügung hat, als wenn sie beispielsweise Hartz IV beziehen würde. Das kann so nicht weitergehen. Und deswegen bleibe ich dabei mit aller Entschiedenheit: Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Und wenn man das sagt und dafür kritisiert wird, dann ist das wirklich eine ziemlich sozialistische Entwicklung in dieser Republik.

Guido Westerwelle muß ein Statistikfan mit einem unglaublichen Merkvermögen sein, wie sonst kann er wissen, dass die verheiratete Kellnerin mit 2 Kindern im Schnitt 109 EUR weniger zur Verfügung hat, als würde sie Hartz IV beziehen. Was ist mit dem Ehemann? Verdient der auch was, hat er eine günstigere Steuerklasse? Wieviel hätte Sie mehr, wenn sie nur ein Kind hätte, ist das Trinkgeld schon einberechnet und was passiert, wenn sich die Kellnerin scheiden lässt?

Ist das denn tatsächlich alles so, wie Westerwelle behauptet? Gibt es überhaupt einen Skandal, oder ist der Westerwelle vielleicht einfach zu einem seiner Mitarbeiter gegangen und hat gesagt: “Hey, ich habe morgen ein Radiointerview, such mir mal eine Konstellation raus, bei der jemand der arbeitet schlechter dasteht, als jemand der Hartz IV bezieht!”?

Ich kenne mich mit Hartz IV nicht so gut aus, aber hat die Kellnerin nicht sogar Anspruch auf Hartz IV in Höhe von 109 EUR? Hat sie dann tatsächlich weniger?

Kleiner Nachtrag vom 17.02.2010: Wie wenig Ahnung Guido Westerwelle offenbar von dem hat, was er von sich gibt kann man übrigens auch hier nachlesen. Der arbeitende Niedriglohnempfänger hat gegenüber einem Hartz IV Empfänger immer mehr Geld zur Verfügung.

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